Satzung Stand 28. Mai 2022
I. Allgemeine Bestimmungen
§1 Name des Vereins
Der Verein führt den Namen "Berufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler Oberfranken e.V.", kurz "BBK-Oberfranken" und hat seinen Sitz in Bamberg. Er ist im Vereinsregister Bamberg unter der Nummer VR 14 eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2 Vereinsziele
Der BBK ist eine berufsständische Vereinigung und vertritt unter Ausschluss parteipolitischer und konfessioneller Ziele die wirtschaftlichen und ideellen Interessen seiner Mitglieder gegenüber Behörden und der Öffentlichkeit, ohne sich dabei auf irgendeine künstlerische Richtung festzulegen. Er fördert das
Ausstellungswesen und die Belange der professionellen Bildenden Künstlerschaft.
II. Mitgliedschaft
§3 Kreis der Miglieder
Mitglied des Verbandes können alle Künstlerinnen und Künstler werden, die eine oder mehrere bildende Künste ausüben und die in §4 aufgeführten Bedingungen erfüllen.
§4 Aufnahmebedingungen
Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen
III. Organe des Verbandes
§11 Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und
dem Kassenwart. Für bestimmte Bereiche kann ein weiteres Mitglied in den Vorstand gewählt werden. Der
Verein wird vom Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. Der Vorstand leitet den Verein.
Er kann Mitarbeiter beschäftigen, Arbeitsausschüsse berufen, zu denen auch Nichtmitglieder gehören
können, Aufträge vergeben und Aufgaben delegieren. Die Mitglieder des Vorstandes können finanzielle
Aufwandsentschädigungen erhalten, wenn die geleistete Arbeit über das ehrenamtliche Maß hinausgeht.
Über die Aufwandsentschädigung beschließt der erweiterte Vorstand.
§12 Erweiterter Vorstand
Der erweitere Vorstand besteht aus dem Vorstand und 12 Juroren. Er berät den Vorstand und beschließt
über von der Satzung bestimmte und vom Vorstand vorgelegte Fragen. Er entscheidet über die Aufnahme
von Mitgliedern und die Teilnahme an Ausstellungen.
Er gibt sich eine Geschäftsordnung. Stimmengleichheit bei Ja- und Nein- Stimmen gilt als Ablehnung. Alle
Mitglieder des erweiterten Vorstandes werden zu den Jury- und erweiterten Vorstandsitzungen geladen.
Wenn sich Mitglieder des erweiterten Vorstandes für Ausstellungen und Veranstaltungen beworben haben,
nehmen sie nicht an den Jurysitzungen dazu teil.
§13 Delegierte
Der BBK Oberfranken entsendet Delegierte in die übergeordneten Verbände BBK-Landesverband Bayern und
BBK-Bundesverband, sowie in den Vorstand des Vereins Kunstraum JETZT! e.V. Sie sind entsprechend dem
vorgegebenen Schlüssel dieser Verbände durch die Mitgliederversammlung zu wählen.
§ 14 Kassenprüfer
Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer, die die Kassen- und Buchführung auf satzungsgemäße,
korrekte und sparsame Mittelverwendung prüfen und der Mitgliederversammlung Bericht erstatten. Sie
dürfen nicht gleichzeitig dem Vorstand angehören.
§15 Wahlperiode
Die Jahreshauptversammlung wählt Vorstand, Juroren, Delegierte und 2 Kassenprüfer nach §11, §12, §13
und §14 für die Dauer von 3 Jahren mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei wichtigen Gründen kann eine
vorzeitige Mitgliederversammlung mit Neuwahlen einberufen werden. Solche Gründe sind insbesondere
grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit von Vorstandsmitgliedern oder die Vakanz wichtiger Posten.
Scheiden Funktionsträger vorzeitig aus, werden in der nächsten Mitgliederversammlung Nachrücker gewählt.
Ihre Amtsperiode endet bei der nächsten regulären Neuwahl.
§16 Mitgliederversammlung
IV. Auflösung des Verbandes
§17 Auflösung des Verbandes
Der Verband löst sich durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf, wenn wenigstens ein Drittel aller
Mitglieder anwesend ist und hiervon ¾ für die Auflösung stimmen.
Das Vermögen des Vereins darf nur für gemeinnützige kulturelle und soziale Zwecke der Künstlerschaft
verwendet werden.
V. Schlussbemerkung
Wenn nur ein grammatikalisches Geschlecht genannt ist, dient das der einfachen Lesbarkeit und schließt alle
Geschlechtsidentitäten ein.